In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die Abrechnung direkt zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Rechnungssteller abgewickelt. In der Privaten Krankenversicherung hingegen kann der/die Patient/in in Vorleistung gehen, reicht die Rechnungen dann aber an die Beihilfe und die Versicherung weiter, von welchen die Kosten zurückbezahlt werden.