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Bei Beantragung eines Restkostentarifs (PKV) werden der Gesundheitszustand (u.a. Größe, Gewicht, Sehhilfe, chronische oder schwere Erkrankungen) sowie Behandlungen abgefragt. Dabei kann der abgefragte Zeitraum je nach Gesellschaft für ambulante Behandlungen 3-5 Jahre und für stationäre Behandlungen sogar 5-10 Jahre zurückreichen. Dies führt bei Vorerkrankungen zu Beitragszuschlägen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen durften die Gesellschaften den Versicherungsschutz bisher auch verwehren.

NEU: Seit 1. Januar 2019 kann sich jeder neu eingestellte Beamte oder Beamte auf Widerruf unabhängig vom Gesundheitszustand privat versichern. Die Öffnungsaktion (Kontrahierungszwang) stellt sicher, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird, gleichzeitig aber eventuelle Risikozuschläge nicht über 30 % steigen und keine Leistungen ausgeschlossen werden können. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder.
Den Antrag musst du unbedingt innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung stellen, damit du von der Öffnungsaktion profitieren kannst.

Nähere Informationen und einen Überblick über die teilnehmenden Gesellschaften erhältst du im Informationsblatt des Verbands der Privaten Krankenversicherung.

Tipp: Um mögliche Beitragszuschläge abzufragen, gibt es die Möglichkeit, anonymisierte Voranfragen an die Gesellschaften zu stellen. Da jede Gesellschaft unterschiedliche Bewertungskriterien zugrunde legt, variieren die Ergebnisse oft erheblich. Daher ist diese Vorgehensweise auf jeden Fall zu empfehlen.

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