Die Prüfung des Gesundheitszustandes kann bei Vorerkrankungen zu Beitragszuschlägen führen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen durften die Gesellschaften den Versicherungsschutz bisher auch verwehren. Seit 1. Januar 2019 kann sich jeder neu eingestellte Beamte oder Beamte auf Widerruf unabhängig vom Gesundheitszustand privat versichern. Die Öffnungsaktion stellt sicher, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird, gleichzeitig aber eventuelle Risikozuschläge nicht über 30% steigen und keine Leistungen ausgeschlossen werden können. Das gilt auch für Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Der Antrag muss jedoch unbedingt innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung gestellt werden.