Nur die Kombination aus Privater Krankenversicherung und Beihilfe bietet dir einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der über den der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Du kannst außerdem selbst wählen, ob du einen geringen oder hohen Schutz möchtest oder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bevorzugst. Über die Öffnungsaktion kann sich jeder neu eingestellte Beamte auch mit Vorerkrankung oder Behinderung privat versichern lassen. Der Schutz der PKV gilt nach Vertragsabschluss zudem ein Leben lang. Somit hast du die Möglichkeit, Leistungslücken in der Beihilfe über eine Absicherung in der PKV abzufangen.
Bei Veränderungen in deinem Leben, die die Höhe der Beihilfe beeinflussen, bleibst du mit der PKV immer flexibel – beispielsweise durch Geburt, Umzug in ein anderes Bundesland oder Pensionierung. Der Versicherungsschutz lässt sich jederzeit im Rahmen von festgelegten Fristen anpassen. Auch Kinder sowie Ehe- oder Lebenspartner von Beamten haben einen Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern, wenn sie ein geringes oder kein eigenes Einkommen haben und nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dabei bleiben die Beiträge in der Private Krankenversicherung aufgrund der höheren Beihilfesätze für Angehörige gering.
Mit der Pensionierung erhöht sich schließlich die Beihilfe und somit können die Aufwendungen in der Privaten Krankenversicherung reduziert werden.
Grafik: Beitragsvergleich beispielhaft zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Beiträge