Die Beihilferegelungen von Thüringen

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Thüringen geregelt.

thueringen Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
40 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung ja
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 32,50 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter 18.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen; Zuzahlung von 4 € je Rechnung
Heilpraktiker
  • Erstattung gemäß GOÄ, max. bis zu den Regelhöchstsätzen
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R. nur für Kinder; Zuzahlung von 4 € je Mittel
Beförderung
  • Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre mit Höchstgrenzen, Erwachsene nur in Ausnahmefällen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Ja, Zuzahlung von 7,50 € /Tag
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, Zuzahlung von 25 € /Tag
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen; Zuzahlung von 4 € je Rechnung
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- und Laborkosten
  • Zu 40 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre)
  • Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 €) Unterkunft/Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zur Höhe der GKV-Leistung
Kostendämpfungspauschale
  • Keine
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €; die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Thüringen

Thüringer Landesfinanzdirektion
Beihilfestelle
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

Telefon 0361 / 57 3628-141

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