Die Beihilferegelungen von Schleswig-Holstein

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt.

schleswig holstein Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung nein
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
(Antragstellung vor 25.09.2020: 18.000 €)
20.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
berücksichtigungsfähiger Ehepartner:in / eingetragene:r Lebenspartner:in
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
berücksichtigungsfähiger Ehepartner:in / eingetragene:r Lebenspartner:in mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern
berücksichtigungsfähige Kinder von Familien mit mind. 3 Kindern
90 %
Polizeianwärter:in, Polizeibeamt:in / Feuerwehrbeamt:in
  • Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau) zu 100 % bei Einbehalt von 1,4 % des Grundgehalts oder
  • Anspruch auf Beihilfe (s.o.)

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Erstattung gemäß GebüH, jedoch max. die Mindestsätze
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R. nur für Kinder, keine Zuzahlung
Beförderung
  • keine Zuzahlung
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung
Sehhilfen
  • Fassungen bis 20 €, Gläser mit Höchstgrenzen, Kontaktlinsen bei bestimmten Indikationen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Nein
Privatärztliche Behandlung
  • Nein
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kieferhälfte; max. bis 480 € (Material- und Laborkosten bis max. 500 €)
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Müttergenesungskuren, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren, Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung 16 € (max. 3 Wochen)
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Unterkunft/Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 3 Wochen
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 6 € /Stunde, max. 36 € /Tag
Kostendämpfungspauschale
  • 20-560 € /Jahr, je nach Besoldungsstufe
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 1 % des Grundgehalts bzw. Ruhegehalts
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 100 €; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird abweichend Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15 € übersteigen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Schleswig-Holstein

Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel

Telefon 0431 / 988 9555

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