Die Beihilferegelungen von Sachsen-Anhalt

Die Beihilfeleistungen sind in der Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesbeihilfeverordnung geregelt.

sachsen anhalt Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
40 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung ja
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 24,50 €
beihilfe ehepartner
  • Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
  • Beihilfe kann bereits gewährt werden, wenn im Kalenderjahr der Antragstellung Einkünfte unter
17.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Polizeianwärter:in, Polizeibeamt:in / Feuerwehrbeamt:in im aktiven Dienst
  • Freie Heilfürsorge zu 100 % (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei Zahnersatz 65 % der Regelleistung)

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R. nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Beförderung
  • Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre mit Höchstgrenzen, Erwachsene nur in Ausnahmefällen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja, Zuzahlung von 10 € /Tag für max. 28 Tage
2-Bett Zimmer
  • Ja, Zuzahlung von 14,50 € /Tag
Privatärztliche Behandlung
  • Ja
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- und Laborkosten
  • Zu 40 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre)
  • Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 €) Unterkunft/Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 72 € /Tag (2,5 % der monatlichen Bezugsgröße)
Kostendämpfungspauschale
  • 80-560 € /Jahr mit Ausnahmen, je nach Besoldungsstufe
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €; die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Sachsen-Anhalt

Oberfinanzdirektion Magdeburg
Bezügestelle
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magedeburg

Telefon 0391 / 545-0

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