Die Beihilferegelungen von Sachsen

Die Beihilfeleistungen sind in der Sächsischen Beihilfeverordnung geregelt.

sachsen Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung ja
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 24,50 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor Beantragung der Beihilfe unter 18.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in ledig 50 % 50 % (ab 01.01.2024)
Beamt:in mit 1 Kind 50 % 70 % (ab 01.01.2024)
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (auch ohne Kindergeldanspruch)
Ehe-/ eingetragene:r Lebenspartner:in (berücksichtigungsfähig)
70 % 90 % (ab 01.01.2024)
Kind 80 % 90 % (ab 01.01.2024)
Versorgungsempfänger:in mit 1 Kind 70 % 70 % (ab 01.01.2024)
Versorgungsempfänger:in mit mind. 2 Kindern 70 % 90 % (ab 01.01.2024)
Witwen/Witwer 70 % 90 % (ab 01.01.2024,
sofern Versorgungsfall nicht davor eingetreten ist)
Waisen 80 % 90 % (ab 01.01.2024,
sofern Versorgungsfall nicht davor eingetreten ist)
Polizeianwärter, Polizeibeamter / Feuerwehrbeamter im aktiven Dienst
  • Freie Heilfürsorge zu 100 % (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei Zahnersatz doppelter Festzuschuss)
  • Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktiker

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeiträge gemäß einer Liste der Beihilfeverordnung
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Zuzahlung von 4-5 € je Mittel, entfällt bei Kindern
Beförderung
  • Zuzahlung 10 € je Fahrt
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Beihilfefähig, ab 18. Lebensjahr Begrenzung auf 80 € je Auge
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja, Zuzahlung 10 € /Tag für max. 28 Tage
2-Bett Zimmer
  • Ja, Zuzahlung von 14,50 € /Tag
Privatärztliche Behandlung
  • Ja
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 4 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre)
  • Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 €) Unterkunft/Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 64 € /Tag, 8 € /Stunde
Kostendämpfungspauschale
  • 40 € /Jahr
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Sachsen

Landesamt für Steuern und Finanzen
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Telefon 0351 / 827-0

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