Die Beihilferegelungen von Saarland

Die Beihilfeleistungen sind in der Saarländischen Beihilfeverordnung geregelt.

saarland Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
50 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung nein
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag
beihilfe ehepartner
  • Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
  • Beihilfe kann bereits gewährt werden, wenn im Kalenderjahr der Antragstellung Einkünfte unter
16.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %

Hinweis: Wird bei aktiven Beamten, seinem Ehepartner oder seinen Kindern Zuschuss zum PKV-Beitrag gezahlt, der mindestens 40,90 € monatlich beträgt (z.B. ein Arbeitgeberzuschuss bzw. Zuschuss der Rentenversicherung), ermäßigt sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20 %.

 

Vergleich anfordern und Deinen Tarif finden

 

Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Nein
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, keine Zuzahlung
Beförderung
  • Bis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, kein Zuzahlung
Sehhilfen
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre mit Höchstgrenzen, Erwachsene nur in Ausnahmefällen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Nein (Ausnahme: Personen mit Übergangsregelung)
Privatärztliche Behandlung
  • Nein (Ausnahme: Personen mit Übergangsregelung)
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- und Laborkosten
  • Zu 50 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund)
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren, Zuschuß für Unterkunft/Verpflegung 10 € (max. 23 Tage)
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Unterkunft/Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 3 Wochen
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt leben, bis zu 6 € /Stunde, max. 36 € /Tag
Kostendämpfungspauschale
  • 100-750 € /Jahr
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 100 €; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann eine Beihilfe beantragt werden

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Saarland

Landesamt für Zentrale Dienste (LZD)
Am Stadtgraben 2-4
Postfach 10 22 44
66022 Saarbrücken

Telefon 0681 / 501-6700

Kontakt

Erhalte eine kostenfreie und unabhängige Beratung von unseren Experten. Bequem per Telefon oder E-Mail.

0931 260 272 20 kontakt@beihilfe-pkv.de

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zum Zweck einer umfassenden Beratung verwendet.