Die Beihilferegelungen von Rheinland-Pfalz
Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt.
Beihilfestelle
& Beihilfeanträge
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung
Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten * von den beihilfefähigen Leistungen |
60 %* | |
Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung | für 26,00 € pro Monat |
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Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag | 12,00 € | |
Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter (Diese Grenze gilt für Antragstellungen ab dem 01.01.2021; bei früheren Antragstellungen war/ist der steuerliche Grundfreibetrag maßgeblich.) |
17.000 € | |
Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter (Eheschließung bzw. Verpartnerung und Ernennung zum Beamten vor dem 01.01.2012) |
20.450 € |
Leistungen Beihilfe + PKV
Personenkreis | Beihilfebemessungssatz |
Beamt:in | 50 % |
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre |
70 % |
Kind (mit Kindergeldanspruch) | 80 % |
Bei Personen, die einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem PKV-Beitrag bekommen, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung um 20 %. Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80 % Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15 % des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei Ledigen nicht übersteigt.
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Merkmale der Beihilfe im Detail
Beim Arzt | |
Ärztliche Behandlung |
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Heilpraktiker |
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Arzneimittel |
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Beförderung |
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Hilfsmittel |
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Sehhilfen |
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Im Krankenhaus | |
Regelleistungen |
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2-Bett Zimmer |
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Privatärztliche Behandlung |
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Beim Zahnarzt | |
Zahnärztliche Behandlung |
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Zahnersatz |
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Implantate |
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Material- und Laborkosten |
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Kieferorthopädie |
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Pflege | |
Ambulant / Stationär |
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Unterkunft / Verpflegung |
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Reisen | |
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten (erst ab 1.000 EUR) (nicht wie Bund) |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten (erst ab 1.000 EUR) (nicht wie Bund) |
Weitere Leistungen / Besonderheiten | |
Kur- und Rehaleistungen |
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Familien- und Haushaltshilfe |
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Kostendämpfungspauschale |
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Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.