Die Beihilferegelungen von Niedersachsen

Die Beihilfeleistungen sind in der Niedersächsischen Beihilfeverordnung geregelt.

niedersachsen Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten (seit 01.08.2023)
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung nein
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 10,00 €
beihilfe ehepartner
  • Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
  • Beihilfe kann bereits gewährt werden, wenn im Kalenderjahr der Antragstellung Einkünfte unter
(Bei erstmaligem Rentenbezug nach dem 1.4.2009 ist der Brutto-Rentenbezug maßgebend)
18.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Polizeianwärter:in, Polizeibeamt:in im aktiven Dienst
  • Heilfürsorge (bei Personen, die vor 1996 verbeamtet und auf 1,3 % der Besoldung verzichten / in Planung ab 2017 wieder einzuführen) 100 %

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Erstattung gemäß GebüH, jedoch max. Gebührenrahmen der GOÄ
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R. nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max.10 €)
Beförderung
  • Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre mit Höchstgrenzen, Erwachsene nur in Ausnahmefällen
Schutzimpfungen gegen Influenza oder FSME
  • unabhängig von einer Impfempfehlung beihilfefähig
Ambulante psychotherapeutische Leistungen
  • erweitert um die ambulanten Leistungen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen (seit 01.08.2023)
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja, Zuzahlung von 10 € /Tag für max. 28 Tage
2-Bett Zimmer
  • Nein
Privatärztliche Behandlung
  • Nein
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig (seit 01.08.2023)
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Aufwendungen für eine Beratung über eine gesunheitliche Versorgungsplanung
  • beihilfefähig bis zur Höhe der Kosten, die von den gesetzlichen Kassen gezahlt werden
Reisen
Innerhalb EU Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, inkl. 16 € (max. 21 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 5 Jahre
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. Fahrtkosten (max. 200 €) und Unterkunft/Verpflegung bis 21 Tage
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis max. 72 € /Tag (2,5 % der monatlichen Bezugsgröße)
Kostendämpfungspauschale
  • Keine
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 100 €; ein geringerer Betrag ist möglich, wenn der Antrag sonst nicht innerhalb von einem Jahr gestellt werden kann oder eine unbillige Härte entsteht

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

ZIB Hannover
Auestraße 14
30449 Hannover

Telefon 0511 / 925-2887
oder 0511 / 925-2888
Vermittlung 0511 / 925 - 0

ZIB Braunschweig
Münchenstraße 19
38120 Braunschweig

Telefon 0531 / 8665-111
oder 0531 / 8665-112
Vermittlung 0531 / 8665 - 0

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21339 Lüneburg

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oder 04131 / 15-3102
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Vermittlung 04941 / 13 - 0

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