Die Beihilferegelungen von Hessen
Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Hessen geregelt.
Beihilfestelle
& Beihilfeanträge
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung
Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten * von den beihilfefähigen Leistungen |
50 %* | |
Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung | für 18,90 € pro Monat |
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Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag | 16,00 € | |
Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter (zweifacher steuerlicher Grundfreibetrag 2021) |
19.488 € |
Leistungen Beihilfe + PKV
Personenkreis | Beihilfebemessungssatz |
Anwärter:in, Referendar:in berücksichtigungsfähige Familienangehörige |
70 % für ambulante und zahnärztliche Behandlung 85 % für stationäre Krankenhaus- bzw. Anschlussheilbehandlungen |
Beamt:in Ehepartner:in sofern berücksichtigungsfähig; Die Erhöhung um 5 % gilt nicht, wenn Ehepartner:in in der GKV pflichtversichert ist, selbst beihilfeberechtigt ist oder über der Einkommensgrenze verdient Kind (mit Kindergeldanspruch) |
Familienbezogene Bemessungssätze (Ein Satz gilt für die ganze Familie) 50 %* für einen Alleinstehenden +5 % je berücksichtigungsfähigem Familienmitglied (bis max. 70 %) |
Pensionäre | bisheriger Prozentsatz +10 % |
Empfänger von Witwen-/Witwergelder | bisheriger Prozentsatz +5 % |
* Bei Leistungen im Krankenhaus ist der Satz um 15 % höher (bei Alleinstehenden z.B. 65 %). Er erhöht sich bis max. auf 85 %.
Hinweis: Wird dem Beamtem oder seinen berücksichtigungsfähigen Ehepartner bzw. Kindern ein Arbeitgeberzuschuss zu dem PKV-Beitrag gezahlt, ermäßigt sich der Bemessungssatz um 50 %. Wird dem Beihilfeberechtigtem oder seinen berücksichtigungsfähigen Ehepartner bzw. Kindern ein anderer Zuschuss zum PKV-Beitrag (z.B. vom Rentenversicherungsträger) gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, ermäßigt sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20 %.
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Merkmale der Beihilfe im Detail
Beim Arzt | |
Ärztliche Behandlung |
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Heilpraktiker |
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Arzneimittel |
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Beförderung |
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Hilfsmittel |
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Sehhilfen |
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Im Krankenhaus | |
Regelleistungen |
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2-Bett Zimmer |
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Privatärztliche Behandlung |
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Beim Zahnarzt | |
Zahnärztliche Behandlung |
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Zahnersatz |
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Implantate |
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Material- und Laborkosten |
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Edelmetall, Keramik |
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Kieferorthopädie |
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Pflege | |
Ambulant / Stationär |
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Unterkunft / Verpflegung |
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Reisen | |
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund) |
Außerhalb Europas | Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund) |
Weitere Leistungen / Besonderheiten | |
Kur- und Rehaleistungen |
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Familien- und Haushaltshilfe |
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Kostendämpfungspauschale |
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Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag |
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Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.