Die Beihilferegelungen von Hamburg

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Hamburg geregelt.

hamburg Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung nein
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter 18.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Polizeianwärter:in
  • Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau) zu 100 %
Polizeibeamt:in / Feuerwehrbeamt:in im aktiven Dienst
  • Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau) zu 100 % bei Einbehalt von 1,4 % des Grundgehalts oder
  • Anspruch auf Beihilfe (s.o.)

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Erstattung gemäß GebüH, jedoch max. bis zu den Regelhöchstsätzen in der GOÄ
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max.10 €)
Beförderung
  • Keine Zuzahlung
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Ja mit Höchstbeiträgen je nach Indikation
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Nein
Privatärztliche Behandlung
  • Nein
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn ein bestimmter Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Müttergenesungskuren sowie Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren, i.d.R. erst jeweils nach 4 Jahren, Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 23 Tage)
  • stationäre Rehabilitation, ab 30 Tage nach Zusage inkl. Fahrtkosten (bis 300 €), Unterkunft/Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach), häuslicher Krankenpflege und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zur Höhe der GKV-Leistung
Kostendämpfungspauschale
  • 20-500 € /Jahr, je nach Besoldungsstufe
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, max. 312 € jährlich
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber 15 €, kann Beihilfe gewährt werden

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

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