Die Beihilferegelungen von Bremen

Die Beihilfeleistungen sind in der Bremischen Beihilfeverordnung geregelt.

bremen Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung nein
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
(vor dem 1.1.2020: unter 10.000 €)
12.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beihilfeberechtigte Person (Beamt:in oder Richter:in, unverheiratet oder verheiratetet), 0 oder 1 Kind 50 %
Beihilfeberechtigte Person, 2 oder mehr Kinder
Berücksichtigungsfähige Ehegatt:in, Lebenspartner:in (von Beamt:in oder Richter:in)
70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder
(egal, ob Elternteil „aktiver Beamte“ oder Versorgungsempfänger ist, oder ob das Kind Waise ist)
80 %
Versorgungsempfänger:in ohne ber.f. Angehörige* 60 %
Versorgungsempfänger:in, 1 ber.f. Angehöriger 65 %
Versorgungsempfänger:in, 2 ber.f. Angehörige 70 %
Versorgungsempfänger:in, 3 ber.f. Angehörige 75 %
Versorgungsempfänger:in, 4 oder mehr ber.f. Angehörige 80 %
Ehegatt:in/Lebenspartner:in (von Versorgungsempfänger:in) , keine ber.f. Kinder 65 %
Ehegatt:in/Lebenspartner:in (von Versorgungsempfänger:in) , 1 ber.f. Kind 70 %
Ehegatt:in/Lebenspartner:in (von Versorgungsempfänger:in) , 2 ber.f. Kinder 75 %
Ehegatt:in/Lebenspartner:in (von Versorgungsempfänger:in) , 3 oder mehr ber.f. Kinder 80 %
Witwe/Witwer, 0 oder 1 ber.f. Kind 70 %
Witwe/Witwer, 2 ber.f. Kinder 75 %
Witwe/Witwer, 3 ber.f. Kinder 80 %
Witwe/Witwer, 4 oder mehr ber.f. Kinder 85 %
Polizeianwärter:in, Polizeibeamt:in im aktiven Dienst
  • Freie Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau) zu 100 %

* berücksichtigungsfähige Angehörige sind Ehegatt:in/Lebenspartner:in und Kinder

Hinweis: Wird bei einem Beihilfeberechtigten, seinem Ehepartner oder seinen Kindern Zuschuss zum PKV-Beitrag gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt (z.B. ein Arbeitgeberzuschuss bzw. Zuschuss der Rentenversicherung), ermäßigt sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 10 %.

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Nein
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R. nur für Kinder, Zuzahlung von 6 € je Mittel
Beförderung
  • Keine Zuzahlung
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung
Sehhilfen
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre mit Höchstgrenzen, Erwachsene nur in Ausnahmefällen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Nein
Privatärztliche Behandlung
  • Nein
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig ab einem Jahr im öffentlichen Dienst
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen und Vater- Mutter-Kind-Kuren, i.d.R. frühestens nach 4 Jahren, Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (für max. 23 Tage)
  • Stationäre Rehabilitation bis 28 Tage nach Zusage, inkl. Fahrtkosten (bis 200 €) sowie Unterkunft und Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) und Tod, wenn ein Kind unter 15 Jahren im Haushalt lebt, beihilfefähig bis zu 36 € /Tag bzw. 6 € /Stunde
Kostendämpfungspauschale
  • 100 € /Jahr ab 50 % Beihilfe, 80 € ab 60 % sowie 70 € ab 70 %
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €, sofern innerhalb von 6 Monaten die Leistungen unter 200 € liegen, kann auch ein geringerer Betrag eingereicht werden

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Bremen

Performa Nord
Beihilfefestsetzungsstelle
Schillerstraße 1
28195 Bremen

Telefon 0421 361-4744

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