Die Beihilferegelungen von Brandenburg

Die Beihilfeleistungen sind in dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg und der Bundesbeihilfeverordnung geregelt.

brandenburg Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
40 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung nein
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 10,00 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter 17.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %

 

Vergleich anfordern und Deinen Tarif finden

 

Merkmale der Beihilfe im Detail

Weitere Leistungen / Besonderheiten

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, Zuzahlung von 1 0% (mind. 5 €, max.10 €)
Beförderung
  • Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre mit Höchstgrenzen, Erwachsene nur in Ausnahmefällen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Nein (Ausnahme bei Schwerbehinderung am 01.01.1999)
Privatärztliche Behandlung
  • Nein (Ausnahme bei Schwerbehinderung am 01.01.1999)
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Material- und Laborkosten
  • Zu 40 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten ist
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre)
  • Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 €) Unterkunft/Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 28 Tage danach) und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben, bis zu 72 € /Tag (2,5 % der monatlichen Bezugsgröße)
Kostendämpfungspauschale
  • Keine
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €; die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Brandenburg

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Beihilfestelle
Postfach 15 60 21
03060 Cottbus

Telefon 0355 565-4005

Nützliche Downloads & Links

Beihilfeanträge [PDF-Downloads]
Website der ZBB
Beihilfe-App voraussichtlich ab Ende 2024

Kontakt

Erhalte eine kostenfreie und unabhängige Beratung von unseren Experten. Bequem per Telefon oder E-Mail.

0931 260 272 20 kontakt@beihilfe-pkv.de

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zum Zweck einer umfassenden Beratung verwendet.