Die Beihilferegelungen von Bayern

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Bayern geregelt.

bayern Beihilfestellen
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung ja
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 32,50 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter 20.000 €
(seit 1.1.2020)

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Polizeianwärter:in
  • Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau) zu 100 %
  • Anspruch auf Beihilfe für Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung (32,50 € Eigenbeteiligung)

Polizeibeamt:in im aktiven Dienst
  • Anspruch auf Beihilfe

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Weitere Leistungen / Besonderheiten

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen; Zuzahlung von 6 € je Rechnung
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der bayrischen Beihilfeverordnung
Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel; Zuzahlung von 3 € je Mittel
Beförderung
  • Bis zu den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen; keine Zuzahlung
Sehhilfen
  • auch über das 18. Lebensjahr hinaus, ohne Vorliegen einer gravierenden Seh­schwäche beihilfefähig
  • die aktuellen Höchstbeträge liegen zwischen 31,00 € und 92,50 € zuzüglich etwaiger Mehrbeträge bei besonderen Indikationen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Ja, Zuzahlung von 7,50 € /Tag für max. 30 Tage
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, Zuzahlung von 25 € /Tag
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen; Zuzahlung vom 6 € je Rechnung
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (auch für Beamtenanwärter)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 550 EUR) (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Nein (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurbehandlungen, Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren sowie Müttergenesungskuren inkl. Zuschuss für Unterkunft von 26 € (max. 21 Tage alle 3 Jahre)
  • Stationäre Rehabilitation nach Zusage inkl. Unterkunft und Fahrtkosten bis 200 €
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei Schwangerschaft sowie bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) oder Tod der haushaltsführenden Person mit Kindern unter 12 Jahren
Kostendämpfungspauschale
  • Keine
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • Bei Arzt/Medikamenten 2 % des Einkommens, bei Dauerbehandlung 1 % des Einkommens
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • seit 1. Januar 2019 entfallen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Dienststelle Ansbach 1/2
Bezügestelle Beihilfe 1/2
Postfach 15 51
91506 Ansbach

Telefon 0981 888-01

Dienststelle Augsburg
Bezügestelle Beihilfe
Postfach 11 02 49
86027 Augsburg

Telefon 0821 7102-01

Dienststelle Bayreuth
Bezügestelle Beihilfe
Postfach 10 02 32
93002 Regensburg

Telefon 0921 8004-01

Dienststelle Landshut

Postfach 11 13 49
84012 Landshut

Telefon 087 4045-01

Dienststelle Regensburg
Bezügestelle A Beihilfe
Postfach 10 02 09
93002 Regensburg

Telefon 0941 5044-01

Dienststelle Würzburg 1/2
Bezügestelle Beihilfe 1/2
Postfach 52 68/52 69
97002 Würzburg

Telefon 0931 4504-01

Bearbeitungsstelle Straubing Beamte / Versorgungsempfänger
Bezügestelle Beihilfe
Postfach 10 05 41
93005 Regensburg

Telefon 0941 5044-01

Bearbeitungsstelle Straubing Arbeitnehmer
Bezügestelle Beihilfe
Postfach 10 05 42
93005 Regensburg

Telefon 0941 5044-01

Bearbeitungsstelle Straubing
Sonstige

Bezügestelle Beihilfe
Postfach 10 05 42
93005 Regensburg

Telefon 0941 5044-01

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