Die Beihilferegelungen von Baden-Württemberg

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt.

baden wuerttemberg Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
70 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung für 22,00 €
pro Monat
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor Beantragung der Beihilfe unter
(Eheschließung bzw. Verpartnerung vor 2013: 18.000 €)
20.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Verbeamtung vor 2013:
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit bis zu 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Beamt:in mit mind. 3 Kindern (auch ohne Kindergeld)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Verbeamtung ab 2013:
Dauerhaft für alle (außer Kinder) 50 %
Kind 80 %
Polizeianwärter:in, Polizeibeamt:in / Feuerwehrbeamt:in im aktiven Dienst
  • Freie Heilfürsorge zu 100 % (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei Zahnersatz doppelter Festzuschuss)
  • Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktiker / Wahlleistungen möglich

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Erstattung gemäß GebüH, jedoch max. bis zu den Erstattungssätzen in der GOÄ
Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel und Nahrungsmittelergänzungen in Ausnahmen; keine Zuzahlung
Beförderung
  • Innerhalb von 30 km mit Einschränkungen
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen; keine Zuzahlung
Sehhilfen
  • Gestell bis 20,50 € alle 3 Jahre, Gläser und Kontaktlinsen zu bestimmtenHöchstgrenzen
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Ja, wenn 22 € /Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, wenn 22 € /Monat von der Besoldung einbehalten werden, sonst kein Anspruch
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (auch während der Anwärter-Zeit)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- und Laborkosten
  • Zu 70 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kuren inkl. Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 240 € Fahrtkosten und 26 € (max. 30 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 4 Jahre
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 240 €) und Unterkunft/Verpflegung nach Zusage
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 14 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt leben, bis zu 15 € /Stunde, max. 150 € /Tag. Bei schwerer Krankheit und Problemschwangerschaft erst nach 4 Wochen Karenzzeit
Kostendämpfungspauschale
  • 90-480 € /Jahr, je nach Besoldungsstufe

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Baden-Württemberg

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach

Telefon 0711 3426-0

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