Die Beihilferegelungen von Rheinland-Pfalz

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt.

rheinland pfalz Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung für 26,00 €
pro Monat
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 12,00 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
(Diese Grenze gilt für Antragstellungen ab dem 01.01.2021; bei früheren Antragstellungen war/ist der steuerliche Grundfreibetrag maßgeblich.)
17.000 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
(Eheschließung bzw. Verpartnerung und Ernennung zum Beamten vor dem 01.01.2012)
20.450 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %

Bei Personen, die einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem PKV-Beitrag bekommen, reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung um 20 %. Pensionäre und deren berücksichtigungsfähigen Ehegatten erhalten auf Antrag 80 % Beihilfe, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15 % des Einkommens beträgt und das monatliche Gesamteinkommen 1.940 € bei Verheirateten bzw. 1.680 € bei Ledigen nicht übersteigt.

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel, keine Zuzahlung
Beförderung
  • Keine Zuzahlung
Hilfsmittel
  • Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze, Elektromobile bis max. 2.500 €
Sehhilfen
  • Ja mit Höchstbeiträgen je nach Indikation
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Ja, wenn 26 € /Monat von Besoldung einbehalten werden
  • Zuzahlung von 12 € /Tag
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, wenn 26 € /Monat von Besoldung einbehalten werden
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig ab einem Jahr im öffentlichen Dienst sowie bei Unfall
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Keine Altersbegrenzung
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (erst ab 1.000 EUR) (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (erst ab 1.000 EUR) (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Zuschuß für Unterkunft/Verpflegung 16 € (max. 23 Tage)
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren inkl. Fahrtkosten und Unterkunft/Verpflegung nach Zusage i.d.R. bis 30 Tage
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 14 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 14 Jahren im Haushalt leben, bis zu 6 € /Stunde, max. 36 € /Tag
Kostendämpfungspauschale
  • 100-750 € /Jahr, je nach Besoldungsstufe

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Rheinland-Pfalz

Oberfinanzdirektion Koblenz
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ZBV
Hoevelstr. 10
56073 Koblenz

Telefon 0261 / 4933-81000

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