Die Beihilferegelungen von Nordrhein-Westfalen

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

nordrhein westfalen Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
70 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung ja
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 25,00 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter 18.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Polizeianwärter:in, Polizeibeamt:in im aktiven Dienst
  • Freie Heilfürsorge zu 100% (vergleichbar mit GKV-Niveau)
  • Anspruch auf Beihilfe für Zahnersatz / Heilpraktiker / Wahlleistungen möglich

Hinweis: Bei Personen, die einen Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu ihrem PKV-Beitrag reduziert sich der Satz der Beihilfeleistung um 10 %. Die Reduzierung erfolgt auch dann, wenn auf den Zuschuss freiwillig verzichtet wird.

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeiträge gemäß einer Liste der Beihilfeverordnung
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, keine Zuzahlung
Beförderung
  • Keine Zuzahlung
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, keine Zuzahlung
Sehhilfen
  • Beihilfefähig sind Aufwendungen für Gläser
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Ja, Zuzahlung von 15 € /Tag für max. 30 Tage
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, Zuzahlung von 10 € /Tag für max. 30 Tage
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (auch während der Anwärter-Zeit)
Implantate
  • Bei großen Kieferdefekten nach vorheriger Zusage, sonst max. 10 Implantate für pauschal 1.000 €
Material- und Laborkosten
  • Zu 70 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn ein bestimmter Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU, Europäischer Wirtschaftsraum (nicht wie Bund) Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Kosten für Reise-KV Ja, bis 10 EUR pro Person/Kalenderjahr (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 30 € /Tag (max. 23 Tage alle 4 Jahre)
  • Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Kuren nach Zusage i.d.R. bis 23 Tage, inkl. Unterkunft/Verpflegung; Fahrtkosten (bis 50 € in NRW, 100 € außerhalb)
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 14 Tage danach), ambulanter Reha und Tod, wenn ein Kind bis 14 Jahren im Haushalt lebt, bis zu 72 € /Tag bzw. 9 € /Stunde
Kostendämpfungspauschale
  • 150-750 € /Jahr, je nach Besoldungsstufe
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15 € übersteigen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle NRW

Zentrale Scanstelle
Beihilfe
32746 Detmold

Telefon 0211 6023-06

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