Die Beihilferegelungen von Hessen

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Landes Hessen geregelt.

hessen Beihilfestelle
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
50 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung für 18,90 €
pro Monat
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 16,00 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter
(zweifacher steuerlicher Grundfreibetrag 2021)
19.488 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Anwärter:in, Referendar:in
berücksichtigungsfähige Familienangehörige
70 % für ambulante und zahnärztliche Behandlung
85 % für stationäre Krankenhaus- bzw. Anschlussheilbehandlungen
Beamt:in
Ehepartner:in sofern berücksichtigungsfähig; Die Erhöhung um 5 % gilt nicht, wenn Ehepartner:in in der GKV pflichtversichert ist, selbst beihilfeberechtigt ist oder über der Einkommensgrenze verdient
Kind (mit Kindergeldanspruch)
Familienbezogene Bemessungssätze
(Ein Satz gilt für die ganze Familie)
50 %* für einen Alleinstehenden
+5 % je berücksichtigungsfähigem Familienmitglied (bis max. 70 %)
Pensionäre bisheriger Prozentsatz +10 %
Empfänger von Witwen-/Witwergelder bisheriger Prozentsatz +5 %

* Bei Leistungen im Krankenhaus ist der Satz um 15 % höher (bei Alleinstehenden z.B. 65 %). Er erhöht sich bis max. auf 85 %.

Hinweis: Wird dem Beamtem oder seinen berücksichtigungsfähigen Ehepartner bzw. Kindern ein Arbeitgeberzuschuss zu dem PKV-Beitrag gezahlt, ermäßigt sich der Bemessungssatz um 50 %. Wird dem Beihilfeberechtigtem oder seinen berücksichtigungsfähigen Ehepartner bzw. Kindern ein anderer Zuschuss zum PKV-Beitrag (z.B. vom Rentenversicherungsträger) gezahlt, der mindestens 41 € monatlich beträgt, ermäßigt sich der Satz der Beihilfeleistung für die betroffene Person um 20 %.

 

Vergleich anfordern und Deinen Tarif finden

 

Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Erstattung gemäß GebüH, jedoch max. die Mindestsätze
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder; ab 18 Jahre Zuzahlung von 4,50 € je Mittel
Beförderung
  • Zuzahlung von 10 €
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Ja, mit Höchstbeiträgen je nach Indikation
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja
2-Bett Zimmer
  • Ja, bei Einbehaltung von 18,90 € /Monat von der Besoldung
  • Zuzahlung von 16 € /Tag im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, bei Einbehaltung von 18,90 € /Monat von der Besoldung
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig ab einem Jahr im öffentlichen Dienst
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen ohne Begrenzung
Material- und Laborkosten
  • Zu 50 % beihilfefähig
Edelmetall, Keramik
  • Zu 50 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn ein bestimmter Eigenanteil überstiegen wird
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Außerhalb Europas Ja, ab 1.000 EUR max. BRD-Kosten (nicht wie Bund)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Kuren sowie Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. 16 € (max. 23 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 5 Jahre
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 300 €) und Unterkunft/Verpflegung, ab 30 Tagen nach Zusage
Familien- und Haushaltshilfe
  • Bei stationärer Unterbringung (inkl. 7 Tage danach) und häuslicher Krankenpflege in Höhe der GKV-Leistung, wenn Kindern bis 12 Jahren im Haushalt leben
Kostendämpfungspauschale
  • Keine
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, überschreiten sie aber insgesamt 15 €, kann Beihilfe gewährt werden

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfestelle Hessen

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Beihilfen Hünfeld
Niedertor 13
36086 Hünfeld

Telefon 0561 106-1550

Kontakt

Erhalte eine kostenfreie und unabhängige Beratung von unseren Experten. Bequem per Telefon oder E-Mail.

0931 260 272 20 kontakt@beihilfe-pkv.de

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zum Zweck einer umfassenden Beratung verwendet.