Die Beihilferegelungen des Bundes

Die Beihilfeleistungen sind in der Beihilfeverordnung des Bundes geregelt.

Beihilfeleistungen Deutschland Beihilfestellen
& Beihilfeanträge

Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistung

beihilfe zahnleistungen Leistung bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
* von den beihilfefähigen Leistungen
60 %*
beihilfe zweibettzimmer Zweibettzimmer/ Chefarztbehandlung ja
beihilfe eigenbeteiligung Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag 24,50 €
beihilfe ehepartner Ehe-/Lebenspartner*innen sind berücksichtigungsfähig, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte im 2. Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe unter 20.000 €

 

Leistungen Beihilfe + PKV

Personenkreis Beihilfebemessungssatz
Beamt:in 50 %
Beamt:in mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)
Ehepartner:in (sofern berücksichtigungsfähig)
Pensionäre
70 %
Kind (mit Kindergeldanspruch) 80 %
Bundespolizeianwärter:in, Bundespolizeibeamt:in im aktiven Dienst
  • Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau) zu 100 %
  • Ab Besoldungsgruppe A8 Anspruch auf Beihilfe für Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung

Zeit- und Berufssoldat:in im aktiven Dienst
  • Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zu 100 %
  • Ab Besoldungsgruppe A8 Anspruch auf Beihilfe für Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung

 

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Merkmale der Beihilfe im Detail

Beim Arzt
Ärztliche Behandlung
  • Wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
Heilpraktiker
  • Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
Arzneimittel
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel i.d.R. nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max.10 €)
Beförderung
  • Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Hilfsmittel
  • Gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Sehhilfen
  • Beihilfefähig
Im Krankenhaus
Regelleistungen
  • Ja, Zuzahlung von 10 € /Tag für max. 28 Tage
2-Bett Zimmer
  • Ja, Zuzahlung von 14,50 € /Tag
Privatärztliche Behandlung
  • Ja, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Beim Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlung
  • Werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatz
  • Beihilfefähig (während der Anwärter-Zeit nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im ö.D.)
Implantate
  • Bis 2 Implantate je Kiefer; bei bestimmten Indikationen 4 Implantate je Kiefer
Auslagen, Material- und Laborkosten
  • Zu 60 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
  • Wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen; danach sind die medizinische Notwendigkeit und die fehlende Behandlungsalternative sowie erhebliche Folgeprobleme weiterhin durch ein Gutachten zu bestätigen.
Pflege
Ambulant / Stationär
  • Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft / Verpflegung
  • Wird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten ist
Reisen
Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten
Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Außerhalb Europas Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR)
Weitere Leistungen / Besonderheiten
Kur- und Rehaleistungen
  • Arztkosten, Arznei- und Heilmittel, Psychotherapie und Hilfsmittel
  • Zuschuss für Unterkunft von 16 € /Tag (für max. 21 Tage alle 4 Jahre)
Kostendämpfungspauschale
  • Keine
Belastungsgrenze für Eigenanteile
  • 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag
  • 200 €, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt. Alle Angaben ohne Gewähr.

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